Schon ein kleines Nebeneinkommen löst eine Steuerpflicht aus – und damit auch das Recht, echte Berufskosten abzuziehen.
Dazu gehören Fahrtkosten zum Arbeits- oder Praktikumsort, notwendige Fachliteratur, Arbeitskleidung, wo vorgeschrieben, und unter Umständen auch ein Pauschalabzug für Verpflegung.
Weiterbildungskosten, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Job stehen, sind ebenfalls absetzbar – das betrifft viele Lernende, die parallel Kurse besuchen.
Der Aufwand, alle Belege zu sammeln, lohnt sich gerade hier: Bei kleinen Einkommen macht jeder zusätzliche Abzug prozentual mehr aus.