Erste Steuererklärung
Deine erste Steuererklärung – ohne Stress.
Sobald du eigenes Einkommen hast, wirst du steuerpflichtig – egal ob als Angestellte, Lernender oder Studentin mit Nebenjob. Hier findest du in einfacher Sprache, was wirklich wichtig ist.
Frist
Im Kanton St. Gallen ist die ordentliche Frist Ende März. Eine Fristerstreckung ist in der Regel online über das kantonale Steuerportal kostenlos oder gegen eine kleine Gebühr möglich – wichtig ist, sie vor Ablauf der ursprünglichen Frist zu beantragen.
Unterlagen, die du brauchst
- Lohnausweis von deinem Arbeitgeber
- Bescheinigung der Säule 3a, falls vorhanden
- Versicherungsausweise (Kranken-, Lebensversicherung)
- Kontoauszüge / Bankbelege zum Jahresende
- Belege für Weiterbildungen oder Krankheitskosten
Typische Fehler bei der ersten Erklärung
- Berufskosten zu tief angegeben. Fahrtkosten und Verpflegung lassen sich oft genauer ausweisen als mit der Minimal-Pauschale.
- Säule 3a vergessen. Schon kleine Einzahlungen senken das steuerbare Einkommen direkt.
- Belege nicht gesammelt. Ohne Belege lassen sich Krankheitskosten oder Weiterbildungen nicht abziehen.
- Frist verpasst. Eine Mahnung kostet unnötig Geld – eine Fristerstreckung ist meist einfach zu beantragen.
- Keine zweite Kontrolle. Ein zweiter Blick deckt oft Abzüge auf, die sonst verloren gehen.
Lass deine erste Steuererklärung prüfen.
Lade deine Unterlagen hoch – wir übernehmen den Rest, zum Fixpreis.
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