Die meisten Kantone setzen die ordentliche Frist auf Ende März, erlauben aber eine kostenlose oder günstige Fristerstreckung – meist online und ohne Begründung.
Wichtig ist, das Gesuch vor Ablauf der ursprünglichen Frist einzureichen, nicht erst danach. Wer das verpasst, riskiert eine Mahnung mit Gebühr.
Auch mit verlängerter Frist lohnt es sich, frühzeitig mit dem Sammeln der Unterlagen zu beginnen – Lohnausweis, Versicherungsausweise und Bankbelege liegen ohnehin meist schon bereit.
Wenn du merkst, dass die Zeit trotzdem knapp wird, ist unser Express-Paket genau für diesen Fall gedacht.